Zulassungen, Zertifizierungen und Richtlinien

Länderzulassungen: Europäische Union

CE Kennzeichnung 

CE steht für “Conformité Européenne” und ist eine Erklärung der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt. Diese Kennzeichnung ist erforderlich für die Einbringung von Gütern in den Europäischen Wirtschaftsraum. Zum Nachweis einer Konformität, müssen verschiedene Richtlinien / Verordnungen eingehalten werden. Diese sind je nach Gerät unterschiedlich z. B. 2014/35/EU für elektrische Betriebsmittel, auch Niederspannungsrichtlinie genannt, oder 2014/31/EU für die Elektromagnetische Verträglichkeit. Diese Richtlinien verweisen wiederum auf konkrete harmonisierte Normen, welche einzuhalten sind. Sie müssen in der CE Erklärung aufgeführt sein. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist es gestattet das bekannte CE-Symbol aufzubringen. 

Niederspannungsrichtlinie  

Eine der relevanten Richtlinien ist die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Für Geräte im Bereich Audio-, Video-, Informations- und Telekommunikation ist dort die EN62368-1 zu erfüllen. 
Der Fokus liegt hier auf Personen- und Sachschutz, es wird geprüft ob ausreichend sicherheitstechnische Maßnahmen getroffen wurden, sodass das Gerät gefährdungsfrei zu bedienen ist. Als mögliche Gefahrenquellen werden in der Norm elektrische Energie, thermische Energie, mechanische Energie, Temperatur, Strahlung und chemische Gefahren genannt. 

Elektromagnetische Verträglichkeit 

Die 2014/31/EU stellt die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit dar. Ziel dieser Richtlinie und der damit verbundenen, harmonisierten Normen ist, dass sich Geräte untereinander nicht stören. Dies wird geprüft durch Messungen der Elektro magnetischen Wellen, welche durch das Gerät ausgestrahlt werden. Neben der Ausstrahlung widmen sich auch einige Normen der Empfindlichkeit. Dies soll sicherstellen, dass Geräte keine Beeinträchtigungen erleben, wenn sie geringer elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind. 

Richtlinie für Funkanlagen (RED) 

Die Richtlinie für Funkanlagen 2014/53/EU ist neben der Niederspannungsrichtlinie und der Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit die wichtigste für elektronische Geräte. 
Sie betrifft alle Geräte, welche über eine Funk-Schnittstelle verfügen, dass betrifft u. a. Bluetooth, WLAN als auch alle Mobilfunkstandards. 
Sie dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit. Dies erfolgt durch Messungen der elektromagnetischen Verträglichkeit, Sicherstellungen einer maximalen Strahlungsaussendung sowie Vermeidung durch funktechnische Störungen. 

RoHS  

RoHS ist eine Abkürzung und steht für “Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances in electrical and eletronic Equipment”. Die genaue Definition ist in der EU-Richtlinie 2002/95/EG zu finden. Um Elektro- oder Elektronikgeräte in die Europäische Wirtschaftszone zu importieren oder dort zu vertreiben, ist es notwendig nachzuweisen, dass bestimme Stoffe nur in Mengen vorkommen, die für den Menschen oder die Umwelt keine Gefahr darstellen. Im Jahr 2021 sind dort aktuell folgende Stoffe gelistet:  

  • Blei 
  • Quecksilber 
  • Cadmium
  • sechswertiges Chrom 
  • Polybromierte Biphenyle 
  • Polybromierte Diphenylether 
  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat 
  • Benzylbutylphthalat 
  • Dibutylphthalat 
  • Diisobutylphthalat

Die Auflistung der Stoffe, welche nur in geringen Mengen vorkommen dürfen, wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt ist dies am 31.03.2015 geschehen. 

REACH 

Die REACH-Verordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien. Im Gegensatz zu RoHS gilt REACH für alle Produkte, Stoffe, Erzeugnisse und Chemikalien und nicht ausschließlich für elektrische oder elektronische Geräte.  Stand Oktober 2021 umfasst die Liste 219 SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe). Diese Liste wird halbjährlich von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) überarbeitet. Das Ziel von REACH ist es, die besorgniserregenden Stoffe langfristig zu reduzieren und durch gesundheits- bzw. umweltbewusste Alternativen zu ersetzen. Die aktuelle Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe, kann direkt über die ECHA eingesehen werden. 

Baumusterprüfung 

Eine weitere Möglichkeit der Produktzulassung für den Europäischen Wirtschaftsraum stellt die Baumusterprüfung dar.  Eine Baumusterprüfung ist nur durch benannte Stellen möglich. 
Für den Kunden ist eine Baumusterprüfung ersichtlich durch das CE-Symbol mit angehängter Prüfziffer der benannten Stelle.